Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der JCIC GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter 83019 B und mit der Geschäftsadresse Friedrich-Ebert-Str. 93, 61118 Bad Vilbel ("JCIC") gelten für die Nutzung von TerminusAI-Med.com, wie in Ziffer 1.2 beschrieben.

1.2
JCIC bietet seinen Kunden eine auf Künstlicher Intelligenz basierende Software-as-a-Service-Anwendung („TerminusAI“), die u.a. durch eine Chatbotfunktion die medizinische Arbeit unterstützt. Wesentliche Bestandteile von TerminusAI sind der auf medizinische Inhalte trainierte Chatbot („JCIC Chatbot“) und die TerminusAI Ontologie-Bibliothek („TerminusAI-Ontologie“).

1.3
Durch Eingabe entsprechender Prompts in den TerminusAI-Chatbot („Kunden-Input“) können Kunden der JCIC sich kundenspezifischen Output generieren („TerminusAI-Med Output“).

1.4
Der Kunde kann zudem Dokumente in seinen Nutzeraccount hochladen und diese Dokumente mittels der TerminusAI bspw. speichern und bearbeiten („Kunden-Dokumente“). Der Kunde ist selbst für die Erstellung von Backups der Kunden-Dokumente verantwortlich.

1.5
JCIC bietet mit TerminusAI-Med keine ärztlichen Dienstleistungen an. TerminusAI dient allein der Unterstützung des Kunden bei der eigenverantwortlichen Recherche. JCIC führt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durch, sondern stellt den Kunden Muster zur Verfügung, deren rechtliche Überprüfung für die Anwendung im Einzelfall allein dem Kunden obliegt.

1.6
TERMINUSAI-MED wird in verschiedenen Modellen (z.B. „starter“, „enterprise“, „expert“) angeboten. Einzelheiten zu den Modellen finden sich auf der JCIC Website. Die Modelle unterscheiden sich im Preis und den jeweils angebotenen Features.

1.7
JCIC schließt Verträge über die Nutzung der TERMINUSAI-MED nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunden“).

1.8
Die für den Vertragsabschluss verwendete Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen nur Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.

1.9
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, JCIC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsschluss

2.1
Der Vertragsabschluss zur Nutzung von TERMINUSAI-MED erfolgt online, mit Hilfe der Angebotsmaske auf der Website https://terminusai-med.com/.

2.2
An der Nutzung von TERMINUSAI-MED interessierte Kunden können durch Eingabe ihrer Kontakt- und Zahlungsdaten, des gewünschten Modells von TERMINUSAI-MED, des Nutzungsbeginns sowie Erteilung der Zustimmung zu diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte TERMINUSAI-MED Modell zum in der Angebotsmaske angegebenen Preis abgeben („Angebot“).

2.3
Mit Zugang der per E-Mail dem Kunden von JCIC übersandten Auftragsbestätigung, welche die in der Angebotsmaske gemachten Angaben des Kunden, die Leistungsbeschreibung des ausgewählten TERMINUSAI-MED Modells, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag enthält, nimmt JCIC das Angebot an und der Vertrag kommt zustande („Vertrag“).

2.4
Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags. Sollten Regelungen dieser AGB den in der Angebotsbestätigung gemachten Angaben widersprechen, gehen die Regelungen der Angebotsbestätigung diesen AGB vor.

3. Nutzung von TERMINUSAI-MED

3.1
TERMINUSAI-MED ist lediglich als Unterstützung bzw. als Hilfsmittel gedacht und kann keine selbstständige Prüfung und ein kritisches Urteil des Kunden über die Verwendbarkeit des TerminusAI-Med Outputs für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung ersetzen.

3.2
TERMINUSAI-MED wird dem Kunden in Form des vertraglich vereinbarten Softwaremodells online über einen Internetbrowser bereitgestellt. Der Kunde hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung und die für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser (Chrome, Firefox, Safari, MS Edge), zu sorgen.

3.3
Der Kunde hat sich für die Nutzung von TERMINUSAI-MED online unter https://cictech.ai mit seiner E-Mailadresse und einem Passwort zu registrieren und ein Nutzerkonto zu errichten („Nutzeraccount“).

3.4
JCIC kann TERMINUSAI-MED von Zeit zu Zeit ohne zusätzliche Kosten für den Kunden aktualisieren („Updates“), um bestehende Funktionen zu optimieren, zusätzliche Funktionen hinzuzufügen und das Benutzererlebnis zu verbessern. Eine solche Änderung führt nicht dazu, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.

3.5
JCIC kann den Zugriff auf TERMINUSAI-MED für den Kunden vorübergehend sperren, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist, konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus dem Vertrag verletzt, mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist oder dies aus zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründen erforderlich ist. JCIC wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. JCIC wird die Sperre aufheben, sobald die zwingenden technischen Gründe, der Vertragsverstoß, die zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründe wegfallen oder der Zahlungsverzug beendet ist.

4. Nutzungsrechte an TERMINUSAI-MED und dem TerminusAI-Med Output

4.1
JCIC gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von TERMINUSAI-MED für interne Geschäftszwecke des Kunden in dem im Vertrag angegebenen Umfang. Der Kunde darf den Personen Zugang zu TERMINUSAI-MED gewähren, die im Vertrag vorgesehen sind („Nutzer“). Der Zugriff erfolgt im Wege des Software-as-a-Service-Modells über das Internet.

4.2
Eine über die Bestimmungen des Vertrags hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung im Rahmen des vereinbarten Umfangs sicherzustellen. Der Kunde ist insbesondere nur berechtigt, TERMINUSAI-MED unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten quantitativen Metriken wie Nutzeranzahl, Volumen etc. zu nutzen. JCIC behält sich alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

4.3
TERMINUSAI-MED darf nur in der von JCIC bereitgestellten Form und mit den von JCIC bereitgestellten Funktionen genutzt werden. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, darf TERMINUSAI-MED nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist Folgendes nicht gestattet:

a) Jegliche Weiterveräußerung oder Weitergabe von TERMINUSAI-MED oder Teilen hiervon zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken an Dritte (z. B. in Form einer eigenen Plattform oder eines anderen Dienstes).

b) Jegliche Abwandlung von TERMINUSAI-MED.

c) Jegliche Nutzung von TERMINUSAI-MED, die als verbotene Praxis im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist.

d) Jegliche Nutzung von TERMINUSAI-MED, die als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren ist.

e) die weiteren in Ziffern 4.4 sowie in den Ziffern 7.2, 7.5 und 7.6 genannten Handlungen.

4.4
Insbesondere wird der Kunde (a) TERMINUSAI-MED nicht auslizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen, z. B. unberechtigten Personen Zugang zu TERMINUSAI-MED gewähren; (b) TERMINUSAI-MED nicht modifizieren, „hacken“ oder anderweitig versuchen, unbefugt Zugang zu TERMINUSAI-MED zu erlangen; (c) TERMINUSAI-MED nicht auf rechtswidrige Weise nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Datenschutzrechten Dritter; (d) TERMINUSAI-MED nicht nutzen, um Rechte am geistigen Eigentum, Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte anderer Personen zu verletzen; (e) TERMINUSAI-MED in einer Weise nutzen, die die Integrität oder Leistung von TERMINUSAI-MED und ihrer Komponenten stört oder unterbricht; (f) außer in den gesetzlich zulässigen Fällen nicht versuchen, den Quellcode der TERMINUSAI-MED zugrunde liegenden Software zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu reproduzieren, zu rekonstruieren (reverse engineering) oder auf andere Weise zu ermitteln; (g) TERMINUSAI-MED nicht nutzen, um wissentlich Viren, Malware, Trojaner, Zeitbomben oder ähnliche schädliche Software zu übertragen, hochzuladen, zu verlinken, zu senden oder zu speichern; (h) TERMINUSAI-MED nicht unter Verletzung des Vertrags nutzen oder zu nutzen versuchen; (i) keine Logos oder rechtliche Hinweise auf Urheber-, Marken- und ähnliche Rechte ändern oder entfernen; (j) TERMINUSAI-MED nicht mit anderen automatisierten Computerprogrammen wie „Bots“ verwenden.

4.5
Insofern am TerminusAI-Med Output gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte von JCIC bestehen, insbesondere Urheberrechte (insbesondere in Form von Datenbankrechten und Rechten an Software), verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) oder Markenrechte, gewährt JCIC dem Kunden dauerhaft das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des TerminusAI-Med Outputs für Zwecke der Fall- oder Mandatsbearbeitung des Kunden. Zu diesem Zweck darf der Kunde den TerminusAI-Med Output vervielfältigen und bearbeiten. Eine über die Verwendung zur Fall- oder Mandatsbearbeitung hinausgehende Kommerzialisierung des TerminusAI-Med Outputs ist nicht gestattet. Insbesondere ist nicht gestattet, den TerminusAI-Med Output außerhalb der Fall- oder Mandatsbearbeitung Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu kommerzialisieren.

5. Nutzungsrechte an Kunden-Dokumenten und Kunden-Input

5.1
Zur Bereitstellung aller Funktionen von TERMINUSAI-MED nutzt JCIC Large-Language-Modelle von Drittanbietern. Für die Verarbeitung von Kunden-Input und Kunden-Dokumenten, die im Rahmen der TERMINUSAI-MED Nutzung anfallen, gilt zusätzlich zu diesen AGB ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

5.2
Kunden-Dokumente und Kunden-Input werden niemals zum Trainieren von Large-Language-Models verwendet.

6. Vergütung

6.1
Der Kunde zahlt für die Nutzung von TERMINUSAI-MED die im Vertrag festgelegte Vergütung („Nutzungsgebühr“).

6.2
Die Nutzungsgebühr ist monatlich jeweils im Voraus fällig und zahlbar bis zum 5. Werktag eines jeden Kalendermonats auf das dem Kunden von JCIC mitgeteilte Konto.

6.3
Die im Vertrag angegebenen Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der anwendbaren und im Vertrag ausgewiesenen Umsatzsteuer.

7. Pflichten des Kunden und Freistellung

7.1
Der Kunde nutzt TERMINUSAI-MED nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde hält gegenüber JCIC insbesondere auch die in Ziffer 3.4 genannten Vorgaben aus den Nutzungsbedingungen der Drittanbieter der LLMs ein.

7.2
Der Kunde gibt Anmeldedaten zum Nutzeraccount nicht weiter und ermöglicht keinen anderen Personen, außer den vertraglich zulässigen Nutzern, Zugang zu TERMINUSAI-MED.

7.3
Der Kunde ist für die Art und den Inhalt der Kunden-Dokumente und den Kunden-Input verantwortlich.

7.4
Der Kunde hat Kunden-Dokumente und Kunden-Input auf Viren, Malware und Trojaner vor ihrem Hochladen/ihrer Eingabe in TERMINUSAI-MED mittels state-of-the-art Virenprogrammen zu überprüfen.

7.5
Der Kunde darf in TERMINUSAI-MED keine Inhalte (Kunden-Dokumente und Kunden-Input) eingeben, hochladen und auf dieser speichern bzw. hosten, die gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben), Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum (wie z.B. Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte) und Persönlichkeitsrechte.

7.6
Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des durch den Kunden generierten TerminusAI-Med Outputs maßgeblich vom Kunden-Input und den Kunden-Dokumenten abhängt. Zudem ist dem Kunden bekannt, dass die TERMINUSAI-MED zugrunde liegenden und von Drittanbietern betriebenen LLMs inhaltlich auch falsche Ergebnisse produzieren können („Halluzination“). Es liegt in der Natur der verwendeten Technologie und es ist allgemein anerkannt, dass LLMs auch Output generieren können, der nicht korrekt, ausgedacht oder irreführend ist. JCIC garantiert deshalb nicht, dass der TerminusAI-Med Output inhaltlich korrekt oder vollständig ist oder vom Kunden für den vom Kunden vorgesehenen Zweck verwendet werden kann. Der TerminusAI-Med Output ist nicht als rechtliche oder medizinische Beratung anzusehen und ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden bzw. dessen medizinische Betreuer. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, den TerminusAI-Med Output für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck vor seiner Verwendung zu überprüfen. Die Verantwortung für die Nutzung des TerminusAI-Med Outputs trägt allein der Kunde.

7.7
Der Kunde wird die Nutzer von TERMINUSAI-MED, soweit erforderlich, hinreichend über die ordnungsgemäße Benutzung von TERMINUSAI-MED aufklären und instruieren und den Nutzern alle rechtlich erforderlichen Hinweise geben. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Anforderungen und Anforderungen der KI-Verordnung. Der Kunde wird insoweit sämtliche Vorgaben von JCIC beachten.

7.8
Der Kunde garantiert, dass die Kunden-Dokumente und der Kunden-Input nicht gegen geltendes Recht verstoßen, keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte), Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, und dass die Verwendung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs für die Zwecke dieses Vertrages, insbesondere der Nutzung von TERMINUSAI-MED, rechtlich zulässig ist.

7.9
Der Kunde stellt JCIC sowie deren jeweilige Geschäftsführer, Angestellte und sonstige Bedienstete insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Darin eingeschlossen sind insbesondere Schäden, die dadurch entstehen, dass vom Kunden zur Verfügung gestellte Kunden-Dokumente oder Kunden-Input inhaltlich nicht richtig oder vollständig sind, gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht verstoßen.

7.10
Der Kunde hat Störungen bzw. Mängel von TERMINUSAI-MED unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen an JCIC zu melden.

8. Haftung

8.1
JCIC haftet unbeschränkt: (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie (c) soweit JCIC eine Garantie übernimmt, im Umfang einer solchen von JCIC übernommenen Garantie. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet JCIC nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden vertragstypischen Schaden, höchstens aber eine Jahresnutzungsgebühr.

8.2
JCIC haftet nicht für Inhalte, Kommunikationen, Resultate, Analysen oder Ergebnisse (insbesondere im Rahmen des TerminusAI-Med Outputs), die TERMINUSAI-MED als Ergebnis der Verarbeitung der Kunden-Dokumente und des Kunden-Inputs generiert. Der Kunde ist für die Überprüfung des TerminusAI-Med Outputs gemäß Ziffer 7.6 verantwortlich und haftet gemäß Ziffer 7.9 für die Verwendung des TerminusAI-Med Outputs gegenüber JCIC.

8.3
Eine weitergehende Haftung von JCIC ist ausgeschlossen.

8.4
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, Mitarbeiter, sonstiger Bediensteter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von JCIC.

8.5
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und der KI-Verordnung bleiben unberührt.

9. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung

9.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Nutzungsbeginn und beträgt abhängig von dem vereinbarten Nutzungszeitraum entweder einen Monat („Monatslizenz“) oder ein Jahr („Jahreslizenz“).

9.2
Im Falle einer Monatslizenz verlängert sich die Laufzeit des Vertrags automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Kunde oder JCIC den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt.

9.3
Im Falle einer Jahreslizenz verlängert sich die Laufzeit des Vertrags automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde oder JCIC den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt.

9.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch JCIC liegt insbesondere vor, wenn (1) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder (2) der Kunde die Nutzung von TERMINUSAI-MED einer höheren Nutzeranzahl ermöglicht als vertraglich vereinbart.

9.5
Kündigungen bedürfen der Textform.

9.6
Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlischt das Nutzungsrecht und der Zugang des Kunden zu TERMINUSAI-MED unverzüglich.

10. Verfügbarkeit von TERMINUSAI-MED / IT-Sicherheit

Die Verfügbarkeit und IT-Sicherheit von TERMINUSAI-MED entspricht den Angaben in der Leistungsbeschreibung von TERMINUSAI-MED im Vertrag.

11. Datenschutz; Vertraulichkeit; Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit

11.1
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden und Dritter durch JCIC im Auftrag des Kunden, haben JCIC und der Kunde („Parteien“) mit Abschluss des Vertrags eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

11.2
Die Parteien werden alle Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sich auf den Vertrag beziehen und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig von der Form der Mitteilung („Vertrauliche Informationen“), vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme von Beratern, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, und Mitarbeitern mit „need to know“. Ausgenommen sind Informationen, die (a) der empfangenden Partei bereits bekannt waren; (b) von Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden; (c) ohne Verschulden öffentlich bekannt sind oder werden; oder (d) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

11.3
Die Parteien unterhalten angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach anerkannten Sicherheitsstandards und entsprechend dem Stand der Technik. Das Sicherheitsniveau darf nicht niedriger sein als für eigene Vertrauliche Informationen.

11.4
JCIC ist bekannt, dass Kunden in Bezug auf Kunden-Dokumente und Kunden-Input der ärztlichen Verschwiegenheit unterliegen. JCIC verpflichtet sich zur Einhaltung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht. JCIC ist bekannt, dass ein Verstoß hiergegen strafbar gemäß §§ 203, 204 StGB ist.

11.5
JCIC wird sich nur in dem zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang Kenntnis von geschützten fremden Geheimnissen verschaffen.

11.6
JCIC ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Subunternehmer werden in Textform zur Verschwiegenheit entsprechend dieser Ziffer 11 verpflichtet.

11.7
Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

11.8
Die Verschwiegenheitspflicht und strafrechtlichen Folgen treffen die Organe und Mitarbeiter von JCIC, die Kenntnis von Geheimnissen erhalten.

11.9
JCIC ist bekannt, dass vertrauliche Informationen, die JCIC für Berufsgeheimnisträger gem. § 53a StPO verarbeitet, dem Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot unterfallen können. JCIC wird in solchen Fällen der Vernehmung oder Beschlagnahme widersprechen und den Kunden informieren.

12. Geistiges Eigentum

JCIC behält sich alle Rechte des geistigen Eigentums (insbesondere Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Patente und Domains) sowie Know-how und Geschäftsgeheimnisse an TERMINUSAI-MED und dem TerminusAI-Med Output vor. Im Verhältnis der Parteien stehen diese Rechte ausschließlich JCIC zu. Gleiches gilt für Weiterentwicklungen. Das Nutzungsrecht nach Ziffer 4 bleibt unberührt.

13. Änderungen

13.1
JCIC behält sich Änderungen von TERMINUSAI-MED und dieser AGB aus berechtigten Gründen (z. B. Sicherheit, Leistungsverbesserung, Anpassung an neue technische oder rechtliche Rahmenbedingungen) nach billigem Ermessen vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Führen Änderungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung, informiert JCIC mindestens 15 Tage vorher in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf weist JCIC hin.

13.2
Änderungen, die das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen, werden nur wirksam, wenn der Kunde einem entsprechend angepassten Vertragsangebot in Textform zustimmt.

14. Sonstiges

14.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt auch für Änderungen dieses Textformerfordernisses.

14.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte daraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung gem. § 126 BGB von JCIC zu übertragen oder abzutreten.

14.3
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

14.4
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main. JCIC ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.